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Produkt zum Begriff Vollmacht:


  • Praxis der IT-Vergabe
    Praxis der IT-Vergabe

    Praxis der IT-Vergabe , Das Vergaberecht ist für die Beschaffung von sehr unterschiedlichen Leistungen und Gegenständen einschlägig. Bei einheitlichen, marktüblichen Gegenständen sind die Vergabevorschriften sehr gut anwendbar. Diese Fälle werden in den meisten Handbüchern und Kommentaren zugrunde gelegt. Die komplexe, meist nur als Ziel beschreibbare Beschaffung von Software und IT-Leistungen, weicht von der Regelvergabe ab und hat deshalb kaum Erläuterungen in der Fachliteratur. Dieses Buch soll deshalb die Abläufe und nötigen Entscheidungen bei den IT-Beschaffung darstellen und keine rechtswissenschaftliche Abhandlung zu den einschlägigen Paragraphen im Vergaberecht sein. Schwerpunkte sind daher die IT-typischen Ausnahmetatbestände (wie Produktvorgaben, Alleinstellungsmerkmale und Losverzicht) und besondere IT-Herausforderungen (wie Vergaben bei bundesweit verteilten Dienststellen). Besonders wichtig bei IT-Vergaben sind (ebenfalls anders als bei der üblichen Vergabe) die Vergabestrategie und die Dokumentation für spätere Aktualisierungen, Anpassungen und Erweiterungen. Deshalb ist das Handbuch für alle Kommunen, Vergabestellen und öffentlichen Stellen geeignet, die auch IT-Beschaffungen durchführen sowie für alle Rechtsanwälte, die bei IT-Vergaben beraten und bewerten müssen und schließlich für die IT-Fachleute, die mit ihrem Einkauf die Vergaben durchführen müssen. Herausgeber und Herausgeberin: Dr. Marc Pauka , Syndikusrechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Leitung Public Procurement Law bei einem IT-Beschaffungsunternehmen, Bonn. Katharina Bartetzky-Olbermann , Syndikusrechtsanwältin im Bereich IT-Beschaffung und Fachanwältin für Vergaberecht, Bonn. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
  • VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
    VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen , Ergänzungsband 2023 zur VOB Gesamtausgabe 2019 , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • LEITZ Inhaltsschild Lieferant 100ST 15080000 selbstklebend
    LEITZ Inhaltsschild Lieferant 100ST 15080000 selbstklebend

    Inhaltsschild Lieferant 100ST LEITZ 15080000 selbstklebend

    Preis: 6.93 € | Versand*: 5.99 €
  • Wietersheim, Mark von: Vergabe- und Vertragsrecht 2023
    Wietersheim, Mark von: Vergabe- und Vertragsrecht 2023

    Vergabe- und Vertragsrecht 2023 , Abgebildet und besprochen werden die Vorschriften, die für die Vergabe und die Abwicklung öffentlicher Aufträge - immer mit Fokus auf den Vergabealltag - wichtig sind. Ferner findet die Vielzahl an Entscheidungen, die das Vergaberecht regelmäßig konkretisieren und "leben lassen" Berücksichtigung. Anlass zu einer umfassenden Neubearbeitung und Ergänzung des bewährten Werks gab es seit der Vorauflage mehr als genug.Dabei ist das Ziel des Kompendiums das gleiche geblieben: Das Buch will das zentrale Nachschlagewerk für Ihre tägliche Arbeit sein! Daher enthält auch die 6. Auflage wieder alle wichtigen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und zum vergaberechtlichen Rechtsschutz ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Der Abdruck der Vorschriften wird um zahlreiche Praxistipps, Erläuterungen und Ablaufschemata ergänzt, die anschaulich die Grundzüge des Vergaberechts sowie die aktuelle Rechtslage vermitteln. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer kann Vollmacht erteilen?

    Vollmacht kann grundsätzlich von einer Person an eine andere Person oder auch an eine Organisation erteilt werden. Dabei muss die bevollmächtigende Person (Vollmachtgeber) geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der Folgen erteilen. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Namen des Vollmachtgebers handeln und Verträge abschließen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die genauen Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegt. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen, um ihre Gültigkeit zu sichern.

  • Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?

    Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.

  • Wie erlischt eine Vollmacht?

    Eine Vollmacht erlischt in der Regel durch verschiedene Umstände. Zum einen kann die Vollmacht durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Auch eine ausdrückliche Widerrufserklärung des Vollmachtgebers kann dazu führen, dass die Vollmacht erlischt. Des Weiteren kann die Vollmacht durch Zeitablauf oder durch Erfüllung des erteilten Auftrags enden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über das Erlöschen der Vollmacht informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wann erlischt die Vollmacht?

    Die Vollmacht erlischt in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Bevollmächtigte sie zurückgibt. Sie kann auch durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Des Weiteren kann die Vollmacht auch durch Zeitablauf oder durch Erreichen des vereinbarten Zwecks enden. Es ist wichtig, dass alle Parteien über das Erlöschen der Vollmacht informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Vollmacht:


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  • Elektrische Druckfritteuse mit Filterung 25 Liter CFEPF25 Casselin
    Elektrische Druckfritteuse mit Filterung 25 Liter CFEPF25 Casselin

    Gehäuse Edelstahl AISI 304, KaltzonenTechnologie, Heizelemente aus rostfreiem Stahl, Sicherheitsthermostat, Programmierbare Computersteuerung, Temperatur stufenlos regelbar von 90°C bis 190°C, Filtersystem (3 Papierfilter enthalten), Druck: 8,5 bar, Becken Fassungsvermögen: 25 Liter, Doppelte Leistungsschütze, Ölauffangwanne, 4 Räder, 2 mit Bremsen, Frequenz: 50 Hz, Leistung: 14 kW / 400 V, Abmessungen : B 470 x T 975 x H 200 mm, Gewicht: 135 kg

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  • Wer bekommt die Vollmacht?

    Die Frage "Wer bekommt die Vollmacht?" bezieht sich darauf, wer autorisiert ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Entscheidungen zu treffen oder Handlungen auszuführen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel bei rechtlichen Angelegenheiten, Finanztransaktionen oder medizinischen Entscheidungen. Die Vollmacht wird in der Regel durch eine formelle Vereinbarung oder Dokumentation festgelegt, in der die genauen Befugnisse und Einschränkungen des Bevollmächtigten festgelegt sind. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und nur an vertrauenswürdige Personen oder Organisationen vergeben wird, um Missbrauch oder Fehlverhalten zu vermeiden. Letztendlich liegt es an der Person oder Organisation, die die Vollmacht vergibt, sorgfältig zu prüfen, wem sie diese Verantwortung überträgt.

  • Was bedeutet in Vollmacht?

    In Vollmacht bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen. Diese Befugnis wird in der Regel schriftlich erteilt und kann spezifische Aufgaben oder allgemeine Vertretungsbefugnisse umfassen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet, während die Person, die die Vollmacht erhält, als Bevollmächtigter bezeichnet wird. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und die Grenzen der Befugnisse des Bevollmächtigten festgelegt sind, um Missbrauch zu vermeiden. In Vollmacht zu handeln bedeutet also, im Auftrag einer anderen Person oder Organisation rechtmäßig zu handeln.

  • Wie unterschreiben mit Vollmacht?

    Um mit Vollmacht zu unterschreiben, muss die bevollmächtigte Person den Namen des Unterzeichners sowie ihre eigene Position und den Zusatz "in Vertretung" oder "mit Vollmacht" angeben. Es ist wichtig, dass die Vollmacht schriftlich vorliegt und die Befugnisse klar definiert sind. Die Unterschrift sollte deutlich lesbar sein und den Namen des Unterzeichners genau wiedergeben. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen rechtlichen Anforderungen und Formalitäten zur Unterzeichnung mit Vollmacht zu informieren.

  • Wie unterschreiben bei Vollmacht?

    Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.

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